Garantiebedingungen

Garantiebedinungen Bavaria-Water


Garantie für Bavaria-Water Power Flow Premium Umkehrosmoseanlage
Gültig für Geräte mit Kaufdatum ab 01.04.2022.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistungspflicht. Darüber
hinaus gibt es einen
erweiterten Garantieanspruch auf 10 Jahre ab Kaufdatum

§ 1 GARANTIELEISTUNG


1. BAVARIA-WATER gewährt für mechanische und elektronische Bauteile der
Bavaria-Water Power Flow Premium Umkehrosmoseanlage, nach Maßgabe der hier
beschriebenen Bedingungen, eine erweiterte Garantie von zehn Jahren, gerechnet
ab dem Erwerb des Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser
Garantiefrist Mängel auf, die nicht auf einer in § 3 Abs. 4 ff aufgeführten
Ursachen beruhen, so wird BAVARIA-WATER nach eigenem Ermessen das Gerät entweder
ersetzen oder unter Verwendung gleichwertiger neuer oder erneuerter Ersatzteile
reparieren. Werden hierbei Ersatzteile verwendet, die eine Verbesserung des
Gerätes bewirken, so kann BAVARIA-WATER dem Kunden nach eigenem Ermessen die
Kosten für diese in Rechnung stellen.
Bei gewerblicher Nutzung gelten die gesetzlichen Garantiebestimmungen. Die
Nutzung gilt als
gewerblich, wenn in einem Unternehmen mehr als fünf Mitarbeiter ein Gerät
nutzen, wenn ein
Gerät in der Gastronomie o.ä. eingesetzt ist oder im Sinne beider genannter
Fälle bei der Nutzung ähnliche Betriebsbedingungen gelten.

2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt
frachtfrei zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.
4. Für alle anderen Produkte von BAVARIA-WATER gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.

§ 2 ABWICKLUNG


1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen zu können, setzt
die Garantieleistung voraus, dass der Käufer oder sein autorisierter Berater der
BAVARIA-WATER VOR Einsendung des Gerätes zu den üblichen Geschäftszeiten anruft
und über den aufgetretenen Mangel unterrichtet.
Der Käufer oder sein autorisierter Berater erhält dann ein
Reparaturprotokoll per
Mail/Post. Darin ist der Fehler zu beschreiben.

2. Das Gerät muss sodann zusammen mit dem Reparaturprotokoll im Originalkarton
(oder gleichwertigen Karton) sowie eine Rechnungskopie eingesandt werden, hierzu
ist auf Folgendes bei der Verpackung zu achten:
Damit wir Ihr Produkt unbeschädigt erhalten, möchten wir Sie bitten folgende
Schritte zu befolgen.
Bitte senden Sie uns nur das Gerät ohne Anbauteile zu, außer wir haben darum
gebeten das Zubehör oder Kabel beizufügen.
Stellen Sie sicher, dass ihr Produkt komplett mit einer qualitativ hochwertigen
Schutzfolie wie z.B. einer Luftpolsterfolie umwickelt ist. Diese sollte bei
kleineren Produkten mindestens 2 cm und bei größeren Produkten mindestens 3 cm
dick sein. Es ist besonders wichtig Ecken und Kanten zu schützen!
Nutzen Sie einen robusten und unbeschädigten Karton oder den original Karton,
der groß genug ist, das Produkt mit Schutzfolie zu tragen, ohne das der Karton
unförmig wird.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Produkt nicht verrutschen kann und versiegeln
Sie den Karton mit Klebeband. Verpackungsmaterialien sind bei
Schreibwarenhändlern oder Logistikunternehmen erhältlich.
Kleben Sie den Lieferschein auf den Karton, so dass der Barcode nach oben zeigt.

Es tut uns leid, dass BAVARIA-WATER nicht immer dafür garantieren kann, dass Sie
Ihre Originalverpackung zurückerhalten.
Darauf zu achten ist bei außen Temperaturen unter 4 Grad, ist das Gerät, von
Restwasser zu befreien und dafür zu Sorgen das kein Wasser sich im Gerät
befindet. Frost Schäden durch den Versand werden von BAVARIA-WATER nicht
übernommen!
Die BAVARIA-WATER wird dem Kunden bzw.  Berater mitteilen, wohin das Gerät
einzusenden ist. Der Originalkarton ist Bestandteil des Gerätes und somit
empfehlen wir ihn aufzubewahren.
Für weitere Fragen bezüglich Ihrer Reparatur oder anderen Anliegen, kontaktieren
Sie bitte unseren BAVARIA-WATER Kundenservice unter den unten genannten
Kontaktdaten oder ihren autorisierten Berater.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.


§ 3 GARANTIEBESTIMMUNGEN


1. Die erweiterte Garantie gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Kaufdatum.


2. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie
der Originalrechnung und dem Reparaturprotokoll vorgelegt wird. Liegt ein
Garantiefall vor, wird das Produkt grundsätzlich innerhalb von spätestens 14
werkt tagen nach Wareneingang durch BAVARIA-WATER repariert oder ersetzt.


3. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss, um den geltenden
nationalen oder
örtlichen technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu
entsprechen, das nicht für das Land ist, für das das Produkt ursprünglich
konzipiert und hergestellt worden ist,
gilt das nicht als Material- oder Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im
Übrigen nicht die
Vornahme solcher Veränderung oder Anpassungen unabhängig davon, ob diese
ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder nicht. BAVARIA-WATER übernimmt im
Rahmen dieser Garantie für derartige Veränderungen auch keine Kosten.


4. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung bzw.
zur Reparatur des
Gerätes, insbesondere wenn die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen
sind.
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen,
die auf normalen
Verschleiß zurückzuführen sind. Verschleißteile sind insbesondere Filter,
Dichtungen von Ventilen u.ä. Teile. Schäden, die auf unsachgemäße Benutzung
zurückzuführen sind. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des Weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
Unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als
seinen
normalen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung der
BAVARIA-WATER;
Den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise, die den geltenden
technischen
oder sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät
gebraucht wird,
nicht entspricht;
Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von BAVARIA-WATER nicht zu
vertretende
Ursachen bedingt sind.


5.  Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch eine nicht
autorisierte Werkstatt oder
den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet wurde.

6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes festgestellt werden, dass der vorliegende
Schaden nicht zur
Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der
Überprüfungsleistung
durch BAVARIA-WATER vom Kunden zu tragen.


7. Werksseitig ist das Gerät mit Sicherheitssiegeln hinten verschlossen.

Sollten
die Sicherheitssiegel aufgebrochen bzw. beschädigt sein erlöscht die Garantie.


8. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen Kostenübernahme durch den
Käufer
repariert. Bei fehlender Garantieberechtigung wird BAVARIA-WATER den Käufer über
die fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf diese Mitteilung
innerhalb von 6 Wochen kein
schriftlicher Reparaturauftrag gegen Übernahme der Kosten erteilt, so wird
BAVARIA-WATER
das übersandte Gerät an den Käufer zurücksenden. Die Kosten für Fracht und
Verpackung werden dabei gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme
erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme erteilt, so werden die
Kosten für Fracht und Verpackung zusätzlich, ebenfalls gesondert, in Rechnung
gestellt.


9. Die erweiterte Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht
übertragbar.

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